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   KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10 REHA   

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https://dejure.org/2010,19304
KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10 REHA (https://dejure.org/2010,19304)
KG, Entscheidung vom 24.06.2010 - 2 Ws 191/10 REHA (https://dejure.org/2010,19304)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 2 Ws 191/10 REHA (https://dejure.org/2010,19304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung einer Zwangsmaßnahme mit strafrechtlichem Charakter von einer Maßnahme wegen schuldhaftem politischen Unrecht ["Nutznießer des Hitler-Regimes"]

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Missbrauch der KRD Nr. 38 zur Durchführung der "demokratischen Wirtschaftsreform" in Ost-Berlin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 1 Abs. 5
    Abgrenzung einer Zwangsmaßnahme mit strafrechtlichem Charakter von einer Maßnahme wegen schuldhaften politischen Unrecht ["Nutznießer des Hitler-Regimes"]

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Vorbereitet wurde diese Umgestaltung durch entschädigungslose Enteignungen aufgrund von Befehlen und Anordnungen der SMAD, u. a. durch Befehl Nr. 124 (BVerfGE 84, 90 = NJW 1991, 1597 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90 ) für die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage und somit auch solcher nach dem Einziehungsgesetz vom 8. Februar 1949 erfolgten Enteignungen bis Ende 1949 die entschädigungslose Konfiskation bestätigt und diese Rechtsprechung durch spätere Entscheidungen verfestigt (vgl. BVerfGE Beschluß vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01 - juris).

    Dies steht im Einklang mit Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. BVerfGE 84, 90 = EuGRZ 1991, 121, BVerfG NJW 1997, 450), wie der Rechtsbeistand der Beschwerdeführer, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben die meisten dieser Verfahren betreut hat, weiß (vgl. Aktenvermerk - Konzept für die Durchsetzung von Restitutionsansprüchen unschuldig Verfolgter im Rahmen der Boden- bzw. Industriereform in der SBZ unter www.drgertner/de/egmr/konzept-durchsetzung-restitutionsansprüchen).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90 ) für die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage und somit auch solcher nach dem Einziehungsgesetz vom 8. Februar 1949 erfolgten Enteignungen bis Ende 1949 die entschädigungslose Konfiskation bestätigt und diese Rechtsprechung durch spätere Entscheidungen verfestigt (vgl. BVerfGE Beschluß vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01 - juris).
  • BVerfG, 19.11.1996 - 1 BvR 707/95

    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Dies steht im Einklang mit Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. BVerfGE 84, 90 = EuGRZ 1991, 121, BVerfG NJW 1997, 450), wie der Rechtsbeistand der Beschwerdeführer, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben die meisten dieser Verfahren betreut hat, weiß (vgl. Aktenvermerk - Konzept für die Durchsetzung von Restitutionsansprüchen unschuldig Verfolgter im Rahmen der Boden- bzw. Industriereform in der SBZ unter www.drgertner/de/egmr/konzept-durchsetzung-restitutionsansprüchen).
  • OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03

    Rehabilitierungfähigkeit von Entscheidungen der Kommission für Beschlagnahmen und

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Die staatliche Zwangsmaßnahme muß in einem inhaltlichen oder thematischen Zusammenhang mit dem Vorwurf einer nach DDR-Recht oder DDR-Rechtspraxis strafbaren Handlung bestehen (vgl. Bruns/Schröder/Tappert NJ 1992, 394, 396; OLG Dresden, Beschluß vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 - Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - 2 Ws 482/07 REHA - und 27. April 2004 - 5 Ws 253/02 REHA -).
  • OLG Rostock, 11.12.2008 - I WsRH 42/08

    Strafrechtliches Rehabilitierung bei Beschlagnahmen und Enteignungen von

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Auch der Umstand, daß der Gesetzgeber die damaligen Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage ausdrücklich der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung entzogen hat (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG , § 1 Abs. 8 lit a VermG), kann nicht dazu führen, sie stattdessen im Wege einer über den eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 1 Abs. 5 StrRehaG hinausgehenden Auslegung der strafrechtlichen Rehabilitierung zugänglich zu machen (vgl. OLG Rostock, Beschluß vom 11. Dezember 2008 - I WsRH 42/08 - in Juris).
  • OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 1 Ws (Reha) 58/95

    Strafrechtliche Maßnahmen deutscher Stellen im Sinne des

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Dies war mit der auf die Umverteilung von Landbesitz zielenden Bodenreform, der Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse im Bereich der Wirtschaft, der Entnazifizierung, mit der die Entfernung von Unterstützern des nationalsozialistichen Regimes aus maßgeblichen Positionen des gesamten öffentlichen Leben verfolgt wurde, und den zu deren Umsetzung ergangenen Entscheidungen und Maßnahmen jedoch nicht bezweckt (vgl. OLG Dresden aaO.; BbgOLG VIZ 1995, 679; Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - 2 Ws 482/07 REHA - und vom 5. Dezember 2007 - 2 Ws 45/07 REHA -).
  • OLG Brandenburg, 18.11.1994 - 1 Ws (Reha) 74/94

    Enteignung eines aufgrund des Befehls Nr. 124 des Obersten Chefs der Sowjetischen

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Die Enteignungen waren somit keine spezifisch strafrechtlichen Maßnahmen, sondern solche der Verwaltung (vgl. BbgOLG Beschluß vom 18. November 1994 - 1 Ws (REHA) 74/94- juris Rdn. 11 = NJ 1995, 151 ).
  • OLG Dresden, 09.05.2007 - 1 Reha Ws 32/06
    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Eine an strafbares Verhalten anknüpfende Schadenersatzverpfichtung behält ihren zivilrechtlichen Charakter auch dann, wenn sie tatbestandlich an ein Verhalten anknüpft, das eine Strafverfolgung begründen könnte (vgl. OLG Dresden Beschluß vom 9. Mai 2007 - 1 Reha Ws 32/06 -).
  • OLG Bremen, 26.11.2004 - Ws 114/04
    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10
    Der Senat hat deshalb keine tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit, von dieser alle Fachgerichte bindenden Entscheidung abzuweichen oder sie zu umgehen, indem er die Betroffenen nach dem StrRehaG - ohne daß dessen Voraussetzungen vorlägen - rehabilitiert und als Folge dadurch die insoweit ausgeschlossene Restitution der Grundstücke ermöglicht (Senat, Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 2 Ws 45/07 REHA - und vom 2. April 2004 - 5 Ws 114/04 REHA -).
  • KG, 18.12.2018 - 4 Ws 105/18

    Voraussetzungen einer mündlichen Erörterung vor der strafrechtlichen

    Dazu gehören beispielsweise auch die Beschlüsse des Kammergerichts vom 24. Juni 2010 in dem Parallelverfahren 2 Ws 191/10 REHA betreffend den Bruder des Betroffenen (juris = ZOV 2010, 308 ff. mit Anm. Wasmuth ZOV 2010, 290 ff.) und vom 31. Juli 2013 im Verfahren 2 Ws 286-287/13 (juris = ZOV 2017, 131), die - wie zahlreiche weitere Verfahren vor anderen Rehabilitierungsgerichten - mit im Wesentlichen gleichbleibender Argumentation ebenfalls von dem vorliegend agierenden Verfahrensbevollmächtigten betrieben worden sind.
  • OLG Dresden, 18.09.2020 - 1 Reha Ws 26/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 15 StrRehaG wegen fehlender Anhörung;

    Staatliches Handeln muss sich dabei als spezifische strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten darstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 - juris; KG, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 2 Ws 191/10 - juris).
  • OLG Dresden, 25.11.2020 - 1 Reha Ws 26/19

    Gehörsrüge im Rehabilitierungsverfahren; Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Staatliches Handeln muss sich dabei als spezifische strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten darstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 - juris; KG, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 2 Ws 191/10 - juris).
  • OLG Jena, 16.08.2011 - 1 Ws Reha 21/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Enteignung aufgrund des Gesetzes über die

    Enteignungen im Rahmen der Verordnung über die Bodenreform stellen auch vor dem Hintergrund behaupteter oder bewiesener Aktivitäten in einer nationalsozialistischen Organisation keine nichtgerichtliche Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 5 StrRehaG dar (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 9.8.2007, 1 Ws Reh 135/07, bei juris; KG, Beschluss vom 24.6.2010, 2 Ws 191/10 REHA, bei juris).
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